Die aktuelle SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung des Landes Berlin ist im Wortlaut hier nachzulesen, die vom Bundestag zuletzt beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetz finden Sie hier.
Die einschlägigen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zum Infektionsschutz in ihrer jeweiligen Fassung, die Vorgaben der jeweiligen Arbeitsschutzbehörden sowie wirksame Schutzvorschriften für Personal, Besucherinnen und Besucher sowie Kundinnen und Kunden zur Hygiene werden bei BIKINI BERLIN eingehalten.
Stand: 04.05.2021 20:40 Uhr